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Annahmen für die Berechnung

Allgemeine Annahmen

Die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen basieren auf dem aktuellen Steuer- und Sozialversicherungsrecht, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit in allen steuerlichen Belangen. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung kann es zu Abweichungen kommen. Bei Steuerfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Diese Ausführungen und Berechnungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sind unverbindlich und erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie basieren auf subjektiven Bewertungen und berücksichtigen den derzeitigen Kenntnisstand, die derzeitigen persönlichen Verhältnisse sowie die derzeitige Gesetzeslage. Die Berechnungen sind als reine Orientierung zu sehen und beanspruchen keine absolute Gewähr. Sie ersetzen keine ausführliche Beratung. Es wurden bestimmte Annahmen getroffen, die von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen können und höchstwahrscheinlich auch abweichen werden.

Für Selbstständige:

  1. Die Berechnung der Steuer erfolgt auf der Basis des aktuellen Einkommensteuertarifes.
  2. Bei gemeinsamer Veranlagung wird davon ausgegangen, dass das einkommensteuerpflichtige Jahreseinkommen für alle Einkommen gilt abzüglich möglicher zu berücksichtigender Freibeträge. Dennoch ist das Jahresbruttogehalt des Ehepartners aus nichtselbstständiger Arbeit zusätzlich auszuweisen, da die davon fälligen Beiträge zur Rentenversicherung gesondert berücksichtigt werden müssen.
  3. Der maximal förderfähige Beitrag zum Basisrenten-Vertrag hängt von den persönlichen Gegebenheiten wie Einkommen, Familienstand und sonstige Beiträge zur Altersvorsorge ab.

Für Nichtselbstständige:

  1. Die Berechnung der Steuer erfolgt auf der Basis des aktuellen Lohnsteuertarifes.
  2. Die Berechnung erfolgt nur für eine Person.
    Bei Ehegatten ist eine zweite Berechnung durchzuführen. In Abhängigkeit von der Einkommenshöhe und der Lohnsteuerklasse können die tatsächlichen Gegebenheiten von diesen Berechnungen abweichen.
  3. Der maximal förderfähige Beitrag zum Basisrenten-Vertrag hängt von den persönlichen Gegebenheiten wie Einkommen und sonstige Beiträge zur Altersvorsorge ab.

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