Die Betriebsrente
Durch die Novellierung des Betriebsrentengesetzes 2001 hat die betriebliche Altersversorgung - bAV - einen neuen Stellenwert unter den Bausteinen der Alterssicherung erhalten. Sie gehört zu den sogenannten kapitalgedeckten Formen der Alterssicherung. Durch Beiträge in der Erwerbszeit, die vom Arbeitgeber oder bei der sogenannten Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer aus seinem Lohn aufgebracht werden, wird ein Kapitalstock gebildet, aus dem dann die spätere Rente finanziert wird.
Die Beiträge werden in erheblichem Maße steuerlich gefördert.
Das
Betriebsrentengesetz räumt seit dem 1.1.2002 erstmals den rentenversicherungspflichtigen
Arbeitnehmern sogar einen Anspruch auf Entgeltumwandlung in Höhe
von bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West
der Rentenversicherung, in 2012 also bis zu 2.688,- EUR, zu Gunsten
einer betrieblichen Altersversorgung ein.
Für die Durchführung sieht das Gesetz fünf verschiedene Durchführungswege vor: