Die private Riester-Rente
Ein Kernstück der Rentenreform 2001 ist im Rahmen des Altersvermögensgesetzes AVmG der Aufbau einer staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge. Diese zusätzliche Altersvorsorge wird auch Riester-Rente genannt nach dem damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.
Zu
beachten sind das Prinzip der Riester-Rente,
die Anforderungen an die Vertragsgestaltung,
Personen mit Wohnsitz im Ausland,
die Zulagenförderung und die steuerliche
Förderung, sowie Steuern und Sozialversicherungen
auf die Rente. Die neue Eigenheimrente gilt rückwirkend zum 01.01.2008 und soll den Hauskauf mit der Riester-Rente erleichtern. Zum Abschluss gibt es einen Überblick
der Regelungen zur Riester-Rente.